Aktuelles
Unser Terminplan für das 1. Halbjahr 2024/2025
Sollten Sie das Sekretariat telefonisch nicht erreichen, dann Sie Krankmeldungen oder Anfragen bitte direkt an die Klassenleitungen oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Infos zur Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2025/2026
Link zum Wunschtermin für die Anmeldung: https://t1p.de/ROG-2025
Für die die an der Info-Veranstaltung für die Eltern der Schulanfänger_innen nicht teilnehmen konnten: Hier die Präsentation, die auf der Info-Veranstaltung zu sehen war, als PDF zum Nachlesen.
Bitte beachten Sie unsere seit Anfang Dezember 2022 gültige Regelung für Fehlzeiten:
Im Falle einer Krankheit Ihres Kindes, rufen Sie bitte am Morgen des 1. Fehltages im Sekretariat der Schule an (030-3641050-120) und entschuldigen Sie Ihr Kind telefonisch (sollte dieses nicht besetzt sein, dann senden Sie bitte eine Mail an die Lehrkraft und an das Sekretariat: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
. Darüber hinaus muss spätestens ab dem 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen, die Sie Ihrem Kind bei der Rückkehr in die Schule mitgeben können.
Bitte verwenden Sie hierfür den vorgefertigten Entschuldigungsvordruck und tragen Sie alle erforderlichen Angaben ein. Bei selbständig verfassten Entschuldigungsschreiben orientieren Sie sich bitte an den Vorgaben des Vordrucks. Ein ärztliches Attest ist nur in Ausnahmefällen (z.B. Sportatteste oder Krankheiten über einen längeren Zeitraum bzw. nach Anordnung durch die Schulleitung/ Klassenkonferenz) notwendig.
de Vries, 16.12.2022
Regelung bei Hitze (28.06.2022)
Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur gibt es seit 2008 nicht mehr, jedoch soll der Unterricht den Witterungsverhältnissen angepasst stattfinden.
Bei großer Hitze können sich Schulen für verkürzte Unterrichtsstunden oder für den Ausfall von Stunden entscheiden.
Grundsätzlich ist es also so, dass nicht die Außentemperaturen bei der Beurteilung einer Hitzeregelung eine Rolle spielen, sondern die Temperaturen in den Räumen.
Das Mauerwerk unseres Gebäudes neigt dazu, die Wärme zu speichern. Die ersten heißen Tage bleiben die Räume noch sehr kühl. Wenn sich die Mauern jedoch einmal erhitzt haben, bleibt die Hitze in den Räumen tagelang erhalten.
Diese Temperaturen waren vor allem in den beiden oberen Stockwerken bereits in der vergangenen Woche unerträglich und betrugen am 27. Juni zur Mittagszeit bis zu 33 Grad. (Im Arbeitsrecht sind Räume ab 35 Grad nicht mehr als „Büro“ nutzbar.)
Bei Temperaturen ab 30 Grad in den Räumen, muss (zumindest nach Arbeitsstättenverordnung für die Arbeitnehmer_innen) gehandelt werden, um Hitzeschäden vorzubeugen.
Auch heute hatten wir -trotz der Abkühlung im Freien- in den Räumen zur Mittagszeit Temperaturen um die 30 Grad.
Die Betreuung der Kinder und ein bestehendes Mittagessenangebot findet auch bei extremen Wetterlagen in gewohntem Umfang statt.
Ich hoffe, dass das ich das Vorgehen nachvollziehbar machen konnte.
Herzliche Grüße
Arno de Vries
Heute fand die angekündigte Aktion auf dem Schulhof statt. Die gesamte Schule möchte damit ein Zeichen für den Frieden setzen!
Gemäß unserem Bildungsauftrag, müssen wir Stellung zu dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine durch die russische Regierung nehmen:
§1 Schulgesetz des Landes Berlin
"Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln.
Ziel muss die Heranbildung von Persönlichkeiten sein, welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten.
Diese Persönlichkeiten müssen sich der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst sein, und ihre Haltung muss bestimmt werden von der Anerkennung der Gleichberechtigung aller Menschen, von der Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung und von der Anerkennung der Notwendigkeit einer fortschrittlichen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie einer friedlichen Verständigung der Völker.
Dabei sollen die Antike, das Christentum, sowie weitere Weltreligionen und Weltanschauungen und die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen ihren Platz finden."
Wir verurteilen diesen Angriff der absehbar vieltausendfaches menschliches Leid hervorrufen wird!
Unsere Solidarität und unsere Unterstützung gelten daher allen, die jetzt unter der Entscheidung des russischen Präsidenten leiden.
Leider sind bereits jetzt viele Ängste und Unsicherheiten bei unseren Schüler_innen spürbar. Wir werden daher die Thematik altersangemessen im Unterricht aufgreifen.
de Vries (Schulleiter)